Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäfts- und Lieferbedingungen
der inotec Barcode Security GmbH
I. Allgemeines
1.1 Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche bzw. in Textform erklärte Bestätigung wirksam. Dies gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
1.3 Die in Katalogen, preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Datenblätter, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind nur branchenübliche Näherungswerte, es sei denn dass sie in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Die Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft bedarf in jedem Fall unserer gesonderten schriftlichen Zusicherungserklärung. Muster und Proben sind unverbindlich.
II. Preise
2.1 Die Preise sind unter der Voraussetzung stabiler Preisverhältnisse kalkuliert. Erhöhen sich zwischen Angebot und Lieferung die Preise der Rohmaterialien, so gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung sich ergebenden erhöhten Preise als von unseren Kunden genehmigt.
2.2 Preise in Listen und Rechnungen verstehen sich, soweit nichts anderes geregelt worden ist, in EURO und ab Werk.
III. Lieferung
3.1 Die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Liefertermine sind unverbindlich. Aus verspäteten Lieferungen können keine Ansprüche geltend gemacht werden.
3.2 Verbindliche Lieferfristen bedürfen einer schriftlichen oder in Textform getroffenen Vereinbarung.
3.3 Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen in Höhe von 5% zur rationellen Auftragsabwicklung vor.
3.4 Bei größeren Lieferungen behalten wir uns Teillieferungen vor. Jede Teillieferung wird dabei als gesonderter Auftrag bearbeitet.
3.5 Aufträge auf Abruf ohne begrenzte Abnahmefrist können wir nicht annehmen.
3.6 Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und, falls nichts anderes vereinbart worden ist, auch auf Kosten des Kunden.
3.7 Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht mit der am Lagerort vorgenommenen Verladung auf das jeweilige Transportmittel auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn die Transportkosten von uns übernommen werden oder wir zu Gunsten des Kunden eine Transportversicherung abgeschlossen haben sollen.
3.8 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach ihrer Ablieferung am Bestimmungsort unverzüglich auf ihre Vollzähligkeit und erkennbare Beschädigungen auf seine Kosten zu überprüfen und uns Verluste oder offene Schäden ohne schuldhaftes Zögern schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen (§§ 377, 378 HGB).
IV. Zahlungen
4.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind alle Zahlungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu bezahlen.
4.2 Wird uns nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt, so sind wir berechtigt die Leistung zu verweigern und ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorkasse oder Zug um Zug gegen eine angemessene Sicherheitsleistung auszuführen.
V. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung, unser Eigentum.
5.2 Der Kunde kann die Ware im ordentlichen Geschäftsgang veräußern oder weiterverarbeiten. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache setzt sich an der umgebildeten Sache fort. Wir die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
5.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die KAufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren bestmöglicher Verwertung befugt, sofern wir dem Kunden die Verwertung zuvor schriftlich in angemessener Frist angedroht haben. Bei der Verwertung haben wir auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht zu nehmen. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
5.4 Jede Verpfändung oder Sicherheitsübertragung der Vorbehaltsware zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Jede Pfändung in die Vorbehaltsware durch Dritte ist uns unverzüglich anzuzeigen.
VI. Korrekturabzüge
6.1 Alle Abzüge (Proofs) sind vom Kunden auf Fehler zu prüfen. Mit der Gegenzeichnung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der Angaben.
6.2 Jede mündliche Änderung des Proofs bedarf zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
6.3 Geringfügige farbliche Abweichungen zwischen dem Proof und der Auflage stellen keinen Mangel dar.
VII. Urheberrecht
7.1 Das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen und dgl. verbleibt bei uns.
7.2 Klischees, Druckplatten und Stanzen bleiben unser Eigentum, sofern sie nicht gesondert in Rechnung gestellt worden und voll bezahlt sind.
VIII. Gewährleistung
8.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt ab Ablieferung der bestellten Ware. Dies gilt nicht, soweit das BGB zwingend längere Fristen vorschreibt.
8.2 Bei berechtigter und nicht verspäteter Mängelrüge kann der Kunde von uns als Nacherfüllung nur die Mangelbeseitigung verlagen. Statt der Mangelbeseitigung sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. § 439 Abs. 3 BGB bleibt unberührt. Im übrigen ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder die Minderung des Kaufpreises zu verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, insbesondere unmöglich ist, uns in einem angemessenen Zeitraum nicht gelingt, von uns verweigert oder von uns schuldhaft verzögert wird. Ausgeschlossen sind Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen lediglich unerheblicher Sachmängel der gelieferten Ware sowie wegen etwaiger Sachmängel an gebrauchten Kaufgegenständen.
8.3 Wir haften nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
IX. Recht des Lieferers auf Rücktritt
Unvorhergesehene Ereignise - wie Fälle höherer Gewalt, Krieg, Arbeitsausstand oder Aussperrungen, Betriebseinstellungen, Betriebsstörungen, insbesondere Maschinenschäden, behördliche Maßnahmen, unverschuldeter Mangel an Rohstoffen usw. - entbinden uns von der weiteren Lieferpflicht ohne Schadenersatzgewährung und berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag, soweit wir diesen noch nicht abgewickelt haben.
X. Haftungsbeschränkung
10.1 Jegliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, sofern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
10.2 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
XI. Datenspeicherung
Wir sind berechtigt, im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes, Daten über den Kunden zu verarbeiten.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1 Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den zwischen uns und dem Kunden nach Maßgabe der vorstehenden Bedingungen zustande gekommenen Verträgen einschließlich der Ansprüche aus Wechseln und Schecks Neumünster.
12.2 Die zwischen uns und dem Kunden nach Maßgabe der vorstehenden Bedingungen zustande gekommenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes (CISG) wird ausgeschlossen.
XIII. AGB-Download
Sollte eine Bestimmung in den vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.
Hier steht für Sie die jeweils gültige Version der Geschäftsbedingungen als Download bereit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Februar 2008